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Unkündbarkeit
rallyfahrer
- 12. Januar 2011 um 16:31
Cubanita -
12. Januar 2011 um 16:36
Guten Tag,
laut meinem arbeitsvertrag bin ich nach 20 j. betriebszugehörigkeit (also seit 1.1.11) UNKÜNDBAR.
gilt das auch für außerordentliche kündigungen?
mfG
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
Cubanita
12. Januar 2011 um 16:36
Da muss ich Sie leider enttäuschen: Diese Unkündbarkeit bezieht sich nur auf die ordentliche Kündigung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann niemals ausgeschlossen werden
LG
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