carlotta333
Beiträge1Mitglied seitDienstag Juni 29, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juni 29, 2010
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29. Juni 2010 um 19:14
Mhairi -
30. Juni 2010 um 20:37
Mein Zug war soviel zu spät, dass ich Anspruch auf eine Entschädigung habe. Soweit habe ich mich schon schlau gemacht. Mein Problem ist allerdings, dass das ganze schon ca. 2 Wochen her ist. Nach Ankunft des Zuges hat meine kleine Tochter nur noch geschrien, so dass ich nur noch nach Hause wollte. Dann war ich krank und so kam eines zum anderen. Nun meine Frage:
Kann ich nach 2 Wochen noch eine Entschädigung anfordern oder bin ich jetzt zu spät?
Klar geht das. Bis zu einem Jahr ab Gültigkeit deiner Fahrkarte kannst du deine Ansprüche geltend machen.
Ich hoffe nur, dass du die Verspätung auch noch beweisen kannst. Hast du dir etwas vom Schaffner aufschreiben lassen?