Guten Tag. Als ich kürzlich meine Schuhe zum Schuster gebracht habe, vergaß ich einen Preis auszumachen. Nun holte ich die neu besohlten Schuhe ab und bekam eine Rechnung über 600€. Es sind zwar schöne Schuhe, aber so viel hatte ich dann doch nicht erwartet. Darf der Schuster einfach in Rechnung stellen was er will, nur weil ich es einmal vergessen habe?
Hallo,
in Rechnung stellen kann er was er will, aber durchkommen wird er damit nicht. Wenn Sie nicht über den Preis gesprochen haben, dann gilt eine übliche Vergütung als vereinbart. Erkundigen Sie sich bei möglichst vielen anderen Schustern in Ihrer Gegend nach den Preisen für diese Leistung und dann wissen Sie wie viel Sie in etwa bezahlen müssen. 600€ werden es sicher nicht sein.