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Anhörung des Betriebsrates bei Kündigung?!
stefano
- 12. Januar 2011 um 22:10
Yoga -
12. Januar 2011 um 22:10
Guten Tag,
ich wurde gekündigt. ein arbeitskollege hat gesagt, dass der betriebsrat diesbezüglich nicht angehört wurde.
muss er das nicht?
stefano
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
Yoga
12. Januar 2011 um 22:10
Da haben Sie ganz Recht! § 102 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) stellt die Regel auf, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat - sofern ein Betriebsrat existiert - vor jeder Kündigung anzuhören hat.
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