lampion
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13. Januar 2011 um 14:15
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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13. Januar 2011 um 14:17
Guten Tag,
ich habe ein Raclette geschenkt bekommen, aber es ist sehr schnell kaputtgegangen.
Habe ich Rechte gegenüber dem Verkäufer? Weil er hat es mir doch nicht verkauft
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 13. Januar 2011 um 14:17
Hallo.
Ja das haben Sie, denn bei der Schenkung wurde nicht nur das Eigentum auf Sie übertragen, sondern auch alle Ansprüche gegen den Verkäufer an Sie abgetreten.
Deshalb haben Sie die normalen Sachmängelgewährleistungsrechte.