ich muss mal etwas loswerden: Die gesundheitliche Belastung durch die Rußpartikel in der Stadt ist mir zuwider. Ich möchte nicht dahinsiechen müssen, nur weil die Behörden zu faul sind verbindliche Regeln festzulegen.
Kann ich dagegen vor Gericht ziehen wenn ja vor welches? Eine Krähe hackt der anderen ja bekanntlich auch kein Auge aus. Das ist unser Rechtsstaat!
Meinungsfreiheit ist ja schön und gut aber was Sie da schreiben ist schon mehr als nur kritisch.
Aber zum Thema: Die Behörden lassen Gutachten über die Gesundheitsbelastungen erstellen und richten daran Ihre Vorschriften aus. Die geltenden Vorschriften (man denke an Umweltzonen) dürften also durchaus geeignet sein das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung gering zu halten.
Falls es Ihnen dennoch nicht passt müssen Sie sich an die Verwaltungsgerichtsbarkeit wenden und danach eine Urteilsverfassungsbeschwerde einlegen.
Ich bin da aber äußerst skeptisch aber: jeder wie er möchte!