ManuelaH.
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15. Januar 2011 um 20:10
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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15. Januar 2011 um 20:10
Hallo
mir ist vorgestern etwas schräges passiert. Ich war in einer Bäckerei und habe gerade die letzten zwei Croissants gekauft. Der Kunde nach mir ging also leer aus. Er hat der Verkäuferin gesagt, dass er 20€ für die beiden Croissants zahlt, wenn Sie sie mir wieder abnimmt und ihm verkauft. Sie hat es versucht aber ich bin gegangen.
Mich interessiert wie das rechtlich aussieht.
Danke falls jemand sich die Zeit nimmt zu antworten.
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 15. Januar 2011 um 20:10
guten tag
das hängt davon ab, ob ihnen die croissants bereits übergeben worden sind oder nicht.wenn sie sie schon in der hand hatten, dann waren sie bereits eigentümer und müssen sie nicht wieder hergeben, wenn sie nicht möchten.falls nicht, dann haben sie "nur" einen anspruch auf die übereignung der croissants, aber sie hätten noch anderweitig vergeben werden können
das lernt man in der ersten stunde zivilrecht, schön dass mal jemand danach fragt.ich dachte immer das wäre total irrelevant ;)