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Rattengift
aberratio ictus
- 16. Januar 2011 um 14:28
justusE -
16. Januar 2011 um 14:29
Hallo. Mein Rattengift hat nicht gewirkt wie es sollte. Habe ich da Ansprüche gegen den Verkäufer?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
justusE
16. Januar 2011 um 14:29
wenn sie das rattengift bestimmungsgemäß (!) verwendet haben und es nachweislich keine wirkung gezeigt hat, dann ist das ein sachmangel, der zu sachmängelgewährleistungsansprüchen führt (ersatzlieferung, geld zurück)
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