Erbe einer Patientin

nikolas - 16. Januar 2011 um 15:36
 geigenspieler - 16. Januar 2011 um 15:38
Guten Tag,

ich bin krankenpfleger in einem altenstift und soll nun von einer patientin als erbe eingesetzt werden. sie hat keine familie, die sich um sie kümmert, und möchte daher anteilig mir und dem städtischen kinderheim ihr vermögen zukommen lassen.

ist das erlaubt, dass ich als ihr pfleger von ihr erbe?

1 Antwort

geigenspieler
16. Januar 2011 um 15:38
prinzipiell kann deine patientin in ihr testment eintragen, wen sie will.
aber vielleicht wäre es gut, wenn sie, solange sie noch im besitz all ihrer geistigen fähigkeiten ist, einen termin beim notar ausmacht und alles persönlich mit ihm bespricht.
oftmals wird einem in solchen fällen nämlich bestechung oder beeinflussung der alten/kranken vorgworfen!