Hallo Helga!
In gewisser Weise kann ich dich beruhigen: laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. August 2007 ist eine Kündigung per SMS nicht gültig.
Bei einer SMS wird kein Papier verwendet und daher wird die Schriftform nicht eingehalten.
Allerdings braucht es dir den Chef ja nur schriftlich geben, wenn du ihm das sagst...