Hallo!
Die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist von deinem Jahreseinkommen abhängig!
Ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie ergibt sich derzeit für einen Bausparer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen eines Alleinstehenden 25.600 € nicht übersteigt ODER bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 51.200 € nicht übersteigt.