Guten Tag!
Die Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft haften wie die Gesellschafter der GbR für alle Schulden der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen.
Sie können diese Haftung gegenüber den Gläubigern nicht beschränken. Daher würde ich Ihnen als Gesellschaftsform eher eine GmbH empfehlen.