J.Busse
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17. Januar 2011 um 22:06
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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17. Januar 2011 um 22:06
Guten Tag, gegen mich klagt ein Bewerber, der bei mir arbeiten wollte, weil ic ihm den Job nicht gegeben habe. Dieser Bewerber wurde allerdings aufgrund von Untreue (erwiesenermaßen!) aus seinem alten Job entlassen. Er sagt er habe einen Anspruch auf Einstellung. Ist dem so?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 17. Januar 2011 um 22:06
Einen Anspruch auf Einstellung hat man nur in seltensten Ausnahmefällen. Prinzipiell darf man sich seine Angestellten schon noch selbst aussuchen. Er kann Sie höchstens auf Schadensersatz verklagen, außer Sie haben eine Stelle ausgeschrieben, die dem vermögenssensiblen Bereich zuzuordnen ist. Dann hat er keine Chance