Hallo!
meine frau und ich haben uns ein haus in berlin bauen lassen.
wir wollten ausdrücklich eine venezianische balkonverkleidung.
als wir das haus abgenommen haben, mussten wir feststellen, dass es eine florentinische ist.
er hat also das falsche objekt gewählt.
nun müsste man einen größeren aufwand betreiben um das zu beseitigen.
meine frau und ich haben kein interesse mehr am objekt, da wir schleunigst einziehen müssten.
können wir die abnahme vom bauträger verweigern?
Hinsichtlich der bei der Abnahme gerügten Mängel haben Sie einen Anspruch auf Beseitigung, wobei das Vorliegen kleinerer Baumängel Sie nicht dazu berechtigt, die Abnahme schlicht zu verweigern. Ich persönlich würde die Balkonverkleidung als solchen bezeichnen. Näheres können Sie aber vielleicht von einem entsprechenden Gutachter erfahren?