Invitus
Beiträge1Mitglied seitSonntag Juli 4, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juli 4, 2010
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4. Juli 2010 um 14:02
LampaLampa
Beiträge1Mitglied seitSonntag Juli 4, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juli 4, 2010
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4. Juli 2010 um 14:05
Hallihallo
Meine Freundin und ich erwarten in einigen Monaten unser Kind. Jetzt wollte ich mal wissen wie das mit dem Sorgerecht für Väter unehelicher Kinder ist. Und wiwe das mit den Nachnamen geregelt ist.
LampaLampa
Beiträge1Mitglied seitSonntag Juli 4, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juli 4, 2010 4. Juli 2010 um 14:05
Soweit ich infomiert bin ist es so das die Mutter erst mal das alleinige Sorgerecht hat. Sie kann es aber auch mit dir teilen. das geht mit einer Erklärung beim Jugendamt.
Mit dem Nachnamen hat es zunächst den der Mutter sie kann es aber auf deinen "umschreiben".
Alles mit ihrer Zustimmung. Bei unehelichen kindern hat die Mutter zunächst das alleinige sagen.