Eifelkrimi
-
21. Januar 2011 um 09:01
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
-
21. Januar 2011 um 09:02
hallo
ich habe einem freund von mir gesagt, dass er mir aus der buchhandlung einen krimi mitbringen soll
aber was macht er natürlich?er bringt mir einen liebesroman mit.ich weiß ja, dass er manchmal vercheckt ist, aber das gabs noch nie
muss ich das buch jetzt behalten?ich wollte es doch gar nicht kaufen
Hallo. Wenn Ihr Freund in Ihrem Namen gekauft hat, dann ist ein Zurückgeben kein Problem. Sie müssen das Buch nicht bezahlen. Aber vielleicht Ihr Freund, wenn er in eigenem Namen gehandelt hat. Dann wird es für ihn schwierig sich vom Vertrag wieder zu lösen.
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 21. Januar 2011 um 09:02
Hallo. Wenn Ihr Freund in Ihrem Namen gekauft hat, dann ist ein Zurückgeben kein Problem. Sie müssen das Buch nicht bezahlen. Aber vielleicht Ihr Freund, wenn er in eigenem Namen gehandelt hat. Dann wird es für ihn schwierig sich vom Vertrag wieder zu lösen