ich habe einen wagen vom händler gekauft, angeblich unfallfrei.bei der letzten inspektion wurde ich auf einen mangelhaft reparierten achsschaden hingewiesen.ich möchte das auto zurückgeben, weil mich der verkäufer belogen hat.geht das?
Hallo.
Sie wurden über Tatsachen getäuscht, die vertragserheblich waren. Das ist ein Grund, weshalb Sie den Vertrag anfechten können. Sie dürfen das Auto also mit dieser Begründung zurückbringen.