im kino an der kasse steht ein schild, dass jeder, der hier einkauft, sich die tasche durchsuchen lassen muss . damit man eben keine süßwaren usw. klaut.
Guten Abend!
Das ist eine gute Frage - hier musst du prüfen, ob die klausel gegen gegen § 307 BGB verstößt (recht und glauben).
da das ganze eine einzelfallentscheidung ist, kann ich dir nicht 100 %ig sagen, was die rechtssprechung in deinem fall sagen würde.
ich kenne jedoch den fall von solchen klauseln im supermarkt und hier wurde eindeutig gesagt, dass solch eine klausel unwirksam ist, weil sie den kunden unangemessen benachteiligt (privatsphäre usw.).
eine durchsuchung soll nur bei konkretem verdacht möglich sein.
Ciaoi