Mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages ist der Käufer einer Immobilie zunächst verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen.
Die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung umfasst hierbei auch die Zahlung der damit verbundenen Grunderwerbsteuer und weiteren Kosten (Notarkosten, Grundbuchkosten, evtl. Maklerkosten etc.), die in der Regel durch den Käufer zu tragen sind (§ 448 Absatz 2 BGB).