Form der Kündigung

kléber - 25. Januar 2011 um 14:49
 Liisa - 25. Januar 2011 um 14:51
Guten Tag,

welche form muss ich bei der kündigung beachten?
ich habe es satt, meinem chef ständig alles hinterhertragen zu müssen!

1 Antwort

Hallo,
jede Kündigung muss gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schriftlich erklärt werden.
Eine nur mündlich ausgesprochene Kündigung ist also unwirksam!!
Schriftlich im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass eine Kündigung auf einem Papierdokument formuliert sein muss und eine Unterschrift tragen muss.

Eine Kündigung per Email, Fax oder SMS ist daher nicht möglich.