Hallo,
jede Kündigung muss gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schriftlich erklärt werden.
Eine nur mündlich ausgesprochene Kündigung ist also unwirksam!!
Schriftlich im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass eine Kündigung auf einem Papierdokument formuliert sein muss und eine Unterschrift tragen muss.
Eine Kündigung per Email, Fax oder SMS ist daher nicht möglich.