Frage zu Rechtsbegriff

Mark_L. - 25. Januar 2011 um 14:56
 bandito - 25. Januar 2011 um 14:56
Hallo. Ich studiere Jura und in der Zivilrechtsvorlesung taucht immer wieder das Wort "Sinalagma" oder so ähnlich auf. Ich möchte meine Kollegen nicht fragen, weil das bestimmt schon alle anderen wissen. Kann mir hier anonym jemand helfen? Danke

1 Antwort

klar, gerne: Synallagma bedeutet eigentlich nur "im Austauschverhältnis stehend". Also Kaufpreis und Kaufgegenstand stehen zum Beispiel im Synallagma.