ich bin total empört! ich bin heute extra 25 km zu einem supermarkt gefahren, weil es dort günstige wäscheständer in dieser woche geben sollte.
als ich ankam, war das sortiment aber bereits erschöpft.
habe ich nicht anspruch darauf und kann den supermarkt verklagen???
nein, sicherlich nicht.
es handelt sich hierbei um angebote, die sich an einen ungewissen kreis richten, es ist also kein direktes angebot wie bei einem kaufvertrag. man spricht auch von einer Invitatio ad offerendum. Also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Es handelt sich nur um eine unverbindliche Mitteilung ber Bereitschaft zum Vertragsschluss.
Außerdem steht in Werbeprospekten doch eigentlich immer dabei "nur solange Vorrat reicht".