Gültigkeitsdauer von Gutscheinen

stephanie - 26. Januar 2011 um 19:18
 jakobs_muschel - 26. Januar 2011 um 19:19
Guten Tag,

mein mann hat mir zum geburtstag einen gutschein in höhe von 150 euro für massagen und eintritt in einem thermanbad geschenkt.
angeblich soll der nach 7 monaten schon abgelaufen sein, also nur eine gültigkeitsdauer von 6 monaten haben.
ist das zulässig?
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1 Antwort

jakobs_muschel
26. Januar 2011 um 19:19
das gesetz setzt nicht genau fest, wie lange gutscheine mindestens gültig sein müssen...
es liegt aber ein urteil dazu vor, in dem einige beispiele stehen.
mirkommen die 6 monate auf jeden fall zu kurz vor. ich würde sagen, dass eine faire gültigkeitsdauer für solch einen gutschein etwa bei 2 jahren liegt.
das urteil ist auch hier auf der seite zu finden...