mein mann hat mir zum geburtstag einen gutschein in höhe von 150 euro für massagen und eintritt in einem thermanbad geschenkt.
angeblich soll der nach 7 monaten schon abgelaufen sein, also nur eine gültigkeitsdauer von 6 monaten haben.
ist das zulässig?
das gesetz setzt nicht genau fest, wie lange gutscheine mindestens gültig sein müssen...
es liegt aber ein urteil dazu vor, in dem einige beispiele stehen.
mirkommen die 6 monate auf jeden fall zu kurz vor. ich würde sagen, dass eine faire gültigkeitsdauer für solch einen gutschein etwa bei 2 jahren liegt.
das urteil ist auch hier auf der seite zu finden...