Kündigung wegen Zu-spät-kommen

marco11 - 27. Januar 2011 um 17:10
 Glückskäfer - 27. Januar 2011 um 17:12
Guten Tag,
mein Arbeitgeber will mir kündigen, weil ich ab und zu mal zu spät bin...

das ist doch ein scherz oder? kann er das so einfach?

1 Antwort

Glückskäfer
27. Januar 2011 um 17:12
einer kündigung wegen ZUSPÄKOMMEN muss eine abmahnung vorauskommen.
wenn das geschehen ist, kann das durchaus ein kündigungsgrund sein!
habe was für dich gefunden:
Unter einer verhaltensbedingten Kündigung wird ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers verstanden, das Anlass zu einer Kündigung gibt. Das bedeutet, dass ein schuldhafter Verstoß des Arbeitnehmer gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt. Dem Arbeitgeber ist hierdurch eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar.

Häufiges Zuspätkommen kann beispielsweise eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer sein Fehlverhalten zu vertreten hat. Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, pünktlich im Betrieb zu erscheinen (sogenanntes Wegerisiko). Der Arbeitgeber sollte wiederholtes Zuspätkommen genau dokumentieren. Der Kündigung muss eine Abmahnung vorausgehen.

Auch Schnee- und Eisglätte oder im voraus angekündigte Streiks rechtfertigen kein Zuspätkommen. Der Arbeitgeber darf davon ausgehen, dass Arbeitnehmer sich auf absehbare Verzögerungen einstellen und sich entsprechend organisieren, um rechtzeitig vor Ort zu erscheinen.