Der Kinderfreibetrag beträgt für jedes Kind ab dem Jahr 2010 pro Elternteil 2.184 Euro und 4.368 Euro für zusammenveranlagte Elternteile.
Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Der Kinderfreibetrag entspricht dem Mindestbedarf eines Kindes für seinen Unterhalt.