ich wollte mal fragen, ob ich meinen nachbarn dazu zwingen kann, die schreckliche gartenzaunverzierung zu beseitigen.
er kommt aus indien und hat da lauter so tücher hängen...
schrecklich...
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Verzierungen des Nachbarn an der eigenen Gartenmauer geduldet werden müssen. Voraussetzung ist, dass es durch die Verzierungen zu keinen Beeinträchtigungen kommt (Urteil vom 15.7.2010, Az. 281 C 17376/09).
In dem verhandelten Fall hatte der Nachbar der Klägerin an ihrer Mauer zwei Metallornamente angebracht. Vom Grundstück der Klägerin waren diese Verzierungen jedoch nicht zu sehen. Nach Auffassung der Richter bestand somit keine gegenwärtige Beeinträchtigung. Dementsprechend steht der Klägerin kein Beseitigungsanspruch zu.