mich hat gestern nachmittag in der fußgängerzone ein mittelgroßer hund angefallen und meine louis vuitton tasche zerbissen, deren wert ich hier ja nicht aufführen muss.
ich habe sie original auf den champs-elysées gekauft!
der tierhalter meint, er muss mir die tasche nicht ersetzen.
stimmt das? das wäre ja wirklich unverschämt. was kann ich dafür, dass diese töle so schlecht erzogen ist?!
da kann ich Sie beruhigen:
Gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Tierhalter zum Ersatz des durch das Tier entstandenen Schadens verpflichtet.