WIESO EIN BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG

LUSL - 29. Januar 2011 um 22:40
 Zermatt - 29. Januar 2011 um 22:41
Guten Tag,

langsam frage ich mich schon: seit über 10 jahren arbeite ich im gleichen unternehmen und verdiene weniger als die anderen in meiner position.
das liegt daran, dass ich nur einen befristeten arbeitsvertrag habe...

aber 10 jahre lang?!

1 Antwort

HALLO,
das ist in der form nicht zulässig. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines Befristungsgrundes bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren zulässig. Dies bedeutet, dass ein Arbeitsvertrag zum Beispiel befristet für 15 Monate abgeschlossen werden kann, ohne dass hierfür beim Arbeitgeber ein besonderer Rechtfertigungsgrund bestehen muss.

Liebe Grüße,
Zermatt