Mir wurde eine Wohnung vererbt. Was soll ich jetzt damit anfangen? Da wohnt jemand drin. Kann der jetzt nicht ausziehen oder muss ich mit dem Herrn einen Mietvertrag schließen?
Dankeschön
Einen Mietvertrag brauchen Sie nicht abschließen, Sie sind als Erbe in den zwischen dem Erblasser und dem Mieter bestehenden Mietvertrag eingetreten. Sie können also einfach alles so belassen, wie es ist oder die Wohnung veräußern oder kündigen und selbst einziehen. Sie haben also quasi alle Möglichkeiten.