Guten Tag,
ich habe einem Bekannten schon seit knapp zwei Jahren ein fahrrad von mir geliehen. Ich brauche es nicht mehr, aber habe trotzdem scherzhaft gefragt ob er es mir endlich mal wieder zurückgibt.
er sagt das wäre längst seiner. stimmt das?!
Sie haben das rad nur verliehen. Zwar für eine sehr lange Zeit, aber wenn Sie nie gesagt haben "du kannst esbehalten, es gehört dir", dann können Sie das rad zurückverlangen...