Das ist auch ziemlich komplex. Also, unter den Schutzrechten unterscheidet man im groben folgende Dinge:
- Schutz geistiger Schöpfungen und verwandte Schutzrechte
- Recht am eigenen Bild
- gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken, Sortenschutz, Gebrauchsmuster usw.)
- Namensrechte
- Geschäftsgeheimnisse
- Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
die oberbegriffe gliedern sich dann natürlich auch noch mehrfach auf...