Im Laden Ware zerstört

babsi - Geändert am 5. Januar 2019 um 02:44
Connyy Beiträge 15 Mitglied seit Mittwoch März 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 6, 2011 - 20. März 2011 um 22:03
Guten Tag,

ich besitze ein kleines Porzellangeschäft.
Eine Frau hat mir eine Suppenterrine von Hutschenreuther (Zwiebelmuster) für über 200 € gebrochen.
Kann ich das Geld von ihr verlangen?

1 Antwort

Ja, nach § 823 BGB kannst du Schadenersatzanspruch geltend machen.
Aber du darfst dir nur den finanziellen Schaden ersetzen lassen, der dir dadurch entstanden ist.
Heißt im Klartext: Die Terrine kostet dich im Einkauf vielleicht 100 Euro, du verkaufst sie dann aber für 200 Euro.
Die Kundin muss dir nur so viel bezahlen, wie du ausgeben musst, um eine neue zu erwerben, also den EINKAUFSPREIS.
Connyy Beiträge 15 Mitglied seit Mittwoch März 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 6, 2011
20. März 2011 um 22:03
Richtig.

Connyy