Guten Tag,
ich habe eine Frage: meine Nachbarn (wohnen wie ich im 3. Stock) haben 2 kleine Kinder. Deswegen auch 2 Kinderwägen, die ungünstig vor meiner haustüre stehen, so dass ich kaum noch zur tür rein komm...
Ja, das dürfen sie grundsätzlich dann, wenn entweder keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird und der Transport des Kinderwagens in die Wohnung (3. Stock bedeutet schon ziemlich viele Treppen) unzumutbar ist und die Brandschutzbestimmungen dadurch nicht verletzt werden.