Erbschaftssteuer und berliner testament

laguna - 1. Februar 2011 um 22:07
 MPU - 1. Februar 2011 um 22:07
Hallo...

meine Eltern haben vor kurzem ihr Testament geschrieben.

Sie haben es in Form des Berliner Testaments geschrieben.

Wir sind 2 Kinder und unsere Eltern haben ein relativ großes Vermögen.

Ich kenne mich mit diesem ganzen Erbkram nicht so gut aus und hoffe uach, mich damit noch lange nicht beschäftigen zu müssen.

Allerdings erscheint mir das Berliner Testament irgendwie nicht so ganz gelungen.

Es hat doch jeder (Ehepartner und Kinder) Freibeträge.

Wie werden die beim Berliner Testament berücksichtigt?

1 Antwort

Da hast du recht! Meine Eltern haben mit diesem blöden Testament gerade dem Staat das Geld hinterher geschmissen. Wenn jeder erbt, hat auch jeder seine Freibeträge für die Erbschaftsteuer. Beim Berliner Testament werden die Freibeträge der Kinder dagegen nicht berücksichtigt.