Guten Tag,
wir sind eine Marketingunternehmen und führen unternehmensintern wie außerbetrieblich Meinungsumfragen durch. Einige unserer Mitarbeiter weigern sich allerdings hartnäckig Ihre Meinung kundzutun und füllen die Bögen nicht aus.
Kann ich diese abmahnen?
Was haben Sie denn für Vorstellungen? Jemanden abmahnen und dann rausschmeißen, weil er von seinem Grundrecht der negativen Meinungsfreiheit Gebrauch macht?
Das wäre ungefähr so schön, wie jemanden zu verurteilen, bloß weil er vor Gericht nichts sagt.. vergessen Sie es!