ich habe das hier für dich gefunden:
"Der Widerruf muß schriftlich gegenüber dem Unternehmer erklärt werden.
Daneben reicht es aber aus, wenn einfach die gekaufte Sache an den Unternehmer zurückgesandt wird.
Dann empfiehlt es sich für den Fall des Verlusts der Sache auf dem Postweg, einen schriftlichen Nachweis der Absendung zu behalten (Beispiel: Beleg des Einschreibens), um diese gegebenenfalls beweisen zu können"
LG