meine Autoversicherung hat in einem jahr 40€ aufgeschlagen. kann das sein?
ich finde das viel und bei dem preis hätte ich die vielleicht garnicht abgeschlossen...
Wie hat die Versicherung diesen Aufschlag begründet?
Das ist eine einseitige Vertragsanpassung und diese muss der Billigkeit entsprechen (vgl. §315 BGB).
Erfragen Sie die Gründe für den Aufschlag und wenn Sie Einwände erheben können wie: "das war doch klar vorhersehbar" , dann erheben Sie Widerspruch.
Dann müssen Sie abwarten was passiert, denn wirtschaflicht könnte es doch sehr nachteilig sein dafür den Aufwand eines Gerichtsverfahrens zu betreiben.