Schenke Leistung, erhalte Gegenleistung

trotzdem! - 3. Februar 2011 um 14:24
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 3. Februar 2011 um 14:26
Guten Tag,

ist es möglich die Steuer zu umgehen, wenn ich z.B. meinem Elektriker eine Kaffeemaschine schenke und er mir dafür die Elektroarbeiten?

Vielen Dank

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
3. Februar 2011 um 14:26
Hallo.
Das ist zwar eine clevere Idee, aber damit werden Sie vermutlich nicht durchkommen, wenn das bekannt wird. Denn die beiden "Schenkungen" stehen offensichtlich im gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis (juristisch: Synallagma) und letztlich wird die Kaffeemaschine wohl nur als geldwerten Ersatz für den Werklohn angesehen.

Sie müssten beweisen, dass diese beiden "Schenkungen" vollkommen unabhängig von einander sind und z.B. auch die Kaffeemaschine geschenkt worden wäre, denn der Elektriker nicht gearbeitet hätte.

Das geht fast nie.

mfG