Guten Tag,
wir waren kürzlich in einem Gourmet-Restaurant speisen. Das Menü kostete 200€.
Im zweiten Gang (Salat) befand sich aber eine Schnecke. Ich habe zwar nichts gegen Weißweinschnecken und Kräuterbutter, aber eine hässliche Gartennacktschnecke ist einfach widerlich im Salat.
Wir haben beide das Lokal verlassen und haben nur den ersten Gang bezahlt.
Der Restaurantbetreiber fordert Verdienstausfall für den leeren Tisch am Abend.
Nein, was Sie getan haben war rechtlich völlig in Ordnung.
Sie durften nach diesem faux-pas beide vom vertrag zurücktreten, weil Ihnen ein weiteres Festhalten nicht mehr zuzumuten war.