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Erbrecht-Schenkung
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Schenkung unter Auflage
BigBylla
- 4. Februar 2011 um 11:23
mökkes -
4. Februar 2011 um 11:24
Hallo,
mir wurde etwas geschenkt, aber unter einer bestimmten Auflage. Es ist mir aber zu blöd diese zu erfüllen.
Muss ich das unbedingt oder komme ich auch anders an das Geschenk heran?
Danke euch
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
mökkes
4. Februar 2011 um 11:24
hallo
das ist ein bedingter vertrag, was grundsätzlich zulässig ist
sie müssten konkret die aufgabe benennen, damit man einschätzen könnte, ob sie diese vielleicht nicht erfüllen müssen, weil sie sittenwidrig ist
dann wäre aber wohl derganze vertrag unwirksam
also denke ich schon, dass sie die bedingung erfüllen müssen
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