meine Frage bezieht sich auf die Gebührenpflicht für Geräte, die man zwar hat aber nicht nutzt. Bei mir speziell ist es ein Fernsehgerät, das außschließlich da steht. Seit meinem letzten Umzug habe ich keinen Anschluß mehr, da ich diesen separat bei einer Kabelgesellschaft anmelden und zahlen müßte.
d.h. mir wäre es nicht möglich schnell und ohne großen Aufwand dieses Gerät beriebsbereit zu machen. Ist es dennoch Gebührenpflichtig? Wenn ja, wie umgeh ich die Gebühr für etwas, das ich nicht nutze?
ob sie es nutzen oder nicht, ist erstmal egal.
wenn sie entsprechende geräte zum empfang bereithalten, dann müssen sie i.d.r. zahlen.
andere frage ist aber, wie man ihnen das nachweisen soll, wenn der fernseher ungenutzt in ihrem keller steht...