cuxhafen
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4. Februar 2011 um 22:39
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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4. Februar 2011 um 22:40
Guten Tag, ich habe von meinem Onkel ein Auto gekauft. Ich glaube das alte Schlitzohr hat mich dabei aber über den Tisch gezogen.
Kann ich da nicht wieder raus? Ich meine, er ist doch mein Onkel
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 4. Februar 2011 um 22:40
das kaufrecht kennt keine besonderheiten für familiäre bindungen
wenn er sie so sehr über den tisch gezogen hat, dass es den tatbestand des §123 BGB (arglistige Täuschung) erfüllt, dann können sie den kaufvertrag anfechten