ich bin Bäcker und habe seit ein paar monaten eine verkäuferin angestellt.
gestern sagte sie mir, dass sie am nächsten freitag den 13. nicht arbeiten kann, weil sie abergläubisch ist.
urlaub hat sie aber keinen mehr. ich soll ihr dann so freigeben.
das kann ich nicht, sonst habe ich keine verkäuferin!
hat sie anspruch darauf?
meiner meinung nach hat sie sicherlich keinen anspruch darauf.
der freitag, der 13. ist ja kein feiertag o.ä.
ich denke schon, dass es zumutbar für sie wäre, an einem solchen tag zu arbeiten.
in zukunft soll sie sich doch dann urlaub aufsparen und an solchen tagen einsetzen...
ich würde ihr nicht freigeben.