Geschwister des Verstorbenen erhalten keinen Pflichtteil, wenn sie "enterbt" wurden. Pflichtteile bekommen nur die Kinder (oder ansonsten Enkel), die Eltern und der Ehegatte des Erblassers, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen werden.
Als Bruder oder Schwester kann man aber nicht nur erben, wenn man im Testament steht. Wenn es z.B. keine Erben gibt, die nach dem Gesetz vorgehen (Kinder, Ehegatten etc.), können auch die Geschwister erben.
Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob es gesetzliche Erben gibt, die den Geschwistern vorgehen. Wenn Kinder etc. vorhanden sind, ist das natürlich meistens der Fall. Gibt es weder Ehegatten noch Kinder noch (beide) Eltern, sind die Geschwister dran (auch wenn sie nicht im Testament stehen!). Ist alles sehr kompliziert und muss am besten vom Notar oder Rechtswalt geklärt werden.