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Kindergeld im Grundwehrdienst
Klausi
- 12. Juli 2010 um 08:00
Herby -
12. Juli 2010 um 09:11
Guten Tag,
wie sieht das eigentlich mit dem Kindergeld aus, wenn mein Sohn seinen Grundwehrdienst absolviert? Ich gehe eigentlich davon aus, dass ich es weiter erhalte. Ist das korrekt?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
Herby
12. Juli 2010 um 09:11
Nein, das ist nicht korrekt.
Für die Zeit des Grundwehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Sorry!
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