ich möchte eine Praxis eröffnen (als Internist). Könnte ich Probleme bekommen, wenn ich mich in ein Haus einmiete, in dem sich bereits eine Internistenpraxis niedergelassen hat?
Guten Tag. Sie meinen für den Fall, dass der andere Internist mit dem Vermieter einen "Exklusivvertrag" ausgehandelt hat!? Falls es sich bei Ihrer Praxis um den selben Vermieter handeln würde, dann würde sich dieser höchstens im Innenverhältnis mit dem anderen Internisten schadensersatzpflichtig machen. Mit Ihnen hätte das nichts zu tun.