Für so eine Erbschaft zahlt man ja eine ganze Menge Erbschaftsteuer. Allerdings hat man selber auch einige Aufwendungen zu tätigen (zB Beerdigung, Grabstein,...). Daher meine Frage, ob es wohl eine Möglichkeit gibt, diese Kosten anzurechnen? Ich denke da so an den Werbekostenabzug bei der Einkommensteuer.
Genauso wie bei den Werbungskosten gibt es auch in deinem Fall einen Erbfallkostenpauschbetrag. (Wie hoch der ist, mußt du googlen.)
Das heißt entweder du setzt die tatsächlichen Kosten an und weist sie nach oder du nimmst den Pauschbetrag.
10.300 Euro beträgt der Pauschbetrag. Der ist allerdings nur einmal pro Todesfall zu nutzen. Dh, wenn ihr mehrere Erben seid, müßt ihr den Pauschbetrag unter euch aufteilen.