Mir wurde die zwangsvollstreckung angedroht, wegen meiner Schulden. Aber ich habe mich mal informiert: im Grundgesetz gibt es doch diese Eigentumsgarantie. Dann würde die Behörde doch gegne das Grundgesetz verstoßen, oder? Dann habe ich nichts zu befürchten!?
Guten Tag. Das ist zwar richtig, was sie sagen, aber denken Sie einmal andersherum. Das Eigentum Ihrer Gläubiger soll eben auch gewährleistet werden. Daher müssen Sie Ihren Pflichten nachkommen, sonst ist es zulässig, dass Ihr Eigentum beschränkt wird oder Sie enteignet werden.