kugelfisch
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8. Februar 2011 um 20:29
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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8. Februar 2011 um 20:29
Guten Tag. Ich habe mich vor einigen Tagen von einem Taxi nach Hause bringen lassen. Aus Versehen habe ich die Türe aufgemacht, bevor wir angehalten hatten. Natürlich so schwungvoll, dass ich meinen Briefkasten umgehauen habe. Der ist kaputt und die Autotür ist auch zerkratzt.
Jetzt möchte ich wissen, ob ich das Geld für den Briefkasten vom Taxiunternehmer oder vom jeweiligen Fahrer einfordern muss?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 8. Februar 2011 um 20:29
Hallo.
Fordern können Sie zwar was Sie möchten, aber rechtlich sieht die Sache wohl so aus, dass Sie auf Ihrem Schaden (kaputter Briefkasten) definitiv sitzen bleiben und dem Taxiunternehmer die Autotür lackierung zahlen müssen.
Schließlich haben Sie die Tür verfrüht geöffnet. Hätten Sie gewartet, wäre das alles doch nicht passiert. Haben Sie eine Haftpflichtversicherung?