flussblick
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8. Februar 2011 um 20:32
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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8. Februar 2011 um 20:32
Guten Tag,
ich bin Eigentümer eines Privatweges am Rande eines schönen Flusses. Vor einigen Tagen kam ein Vertreter der Stadt zu mir und sagte, ich müsse den Weg dem Publikumsverkehr preisgeben. Dort wäre schon immer ein Weg verlaufen und das sei Gewohnheitsrecht.
Falls ich das tun müsste, ist diese Entscheidung dann gerichtlich angreifbar?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 8. Februar 2011 um 20:32
Guten Tag!
Gerichtlich angreifbar ist so gut wie jede Entscheidung von staatlicher Stelle. Allerdings sollten Sie sich zuvor einen umfassenden Rechtsrat einholen, da es tatsächlich sein kann, etwa wenn Ihr Stück des Weges einen langen zusammenhängenden Rad-und Wanderweg unterbricht, Sie ihn oder Öffentlichkeit zugänglich machen müssen.